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Conversion Camp 2010: Kunde muss Bestandteil des Unternehmens seinAuf dem „Conversion Camp 2010“ in Frankfurt kamen Anfang September internationale Experten in der Konversionsraten-Optimierung (CRO) zusammen, um sich darüber auszutauschen, wie Internet-Shops im immer stärkeren Wettbewerb nicht nur überleben, sondern ihren Umsatz deutlich steigern können. Veranstaltet vom Internet-Dienstleister und CRO-Spezialisten Web Arts, war das Conversion Camp mit über 250 Teilnehmern das erste und größte Event seiner Art in Europa.

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Oft gehört und immer noch richtig ist, dass im Internet der Mitbewerber nur einen Klick weg ist. Und weil es gerade so schön ist, gleich noch eine Plattitüde hinterher.Es ist viel sinnvoller, da günstiger, Erstkunden zu Stammkunden zu machen, als ständig zu versuchen seinem  Onlineshop neue Besucher zuführen zu müssen, um den Strom an Käufern nicht versiegen zu lassen.

Einfacher gesagt, als getan. Und vor allem was tun, wenn man langlebige Wirtschaftsgüter verkauft und daher nicht auf ständig wiederkehrende Stammkunden bauen kann?

Ein starkes Verkaufsargument, oder alles Billi-Bolli

Billi-Bolli verkauft aus eigener Herstellung Abenteuerbetten für Kinder. Also ein Produkt mit langer Lebensdauer, sperrig und daher nicht gerade für den Internethandel optimal, teuer genug um sich den Kauf dreimal gut zu überlegen, in einem überschaubaren Markt, in dem sich genügend Mitbewerber mit ähnlichen Produkten tummeln.

Soweit nicht ungewöhnlich. Ungewöhnlich ist jedoch, dass sich dieser mit einem Second Hand-Angebot selbst Konkurrenz macht. In diesem Second Hand Bereich können Kunden ihre nicht mehr benötigten Billi-Bolli Betten an andere Interessenten verkaufen – kostenlos wohlgemerkt.

Erstmal scheint es so, als würde sich der Bettenhersteller unnötig selbst Konkurrenz machen. Auf dem zweiten Blick ist dieses Second Hand-Angebot jedoch ein starkes Verkaufsargument und Kundenbindungsinstrument.

Die großen Möbelhäuser bieten Kinderbetten um einiges preiswerter, oft mit ebensolcher preiswerten Qualität, an. Aber die Zielgruppe „Familie“ muss sich bei derlei Anschaffungen den Kauf ja in der Regel dreimal überlegen. Die Konkurrenz ist also stark. Und die vielen weiteren kleinen direktvertreibenden Hersteller von Abenteuerbetten für Kinder, machen die Situation nicht besser.

Kannibalisierung des eigenen Geschäfts?

Warum nun ausgerechnet die hausgemachte Konkurrenz, das Second Hand-Angebot, das vielleicht stärkste Vekaufsargument ist?

Hierin sieht der potentielle Neukunde, dass die dort feilgebotenen Kinderbetten oft schon nach einem Tag wieder verkauft sind. Es werden auch nach Jahren noch ausgesprochen gute Preise dafür erzielt und die Verkäufer kommen aus ganz Deutschland. Da er also das Bett später wieder zu einem guten Preis verkaufen kann, gibt er letztlich weniger oder zumindest genauso wenig als beim großen Möbelhaus für das Kinderbett aus. Und das für ein qualitativ wesentlich besseres Bett. Die eingestellten Produktbilder der gebrauchten Betten zeugen außerdem von der hohen Belastbarkeit der Abenteuerbetten.

Diese Aktion bringt dem Hersteller sicherlich einige Sympathiepunkte. Gleichzeitig ist die Anzahl der eingestellten Second Hand-Betten nicht wirklich geschäftsschädigend. Klar auch, wo die Verkäufer der gebrauchten Betten Ihr Kinderbett für das nächste Kind kaufen werden. Oder welches Bett sie ihren Enkelkindern schenken werden.

Nicht unüblich dürfte auch sein, dass die Käufer eines Second-Hand-Bettes Zubehör und weiteres Equipment bei Billi-Bolli kaufen werden.

Gatz Kanus

Denselben Weg zur Kundenbindung geht GATZ-KANUS . Auch sie vertreiben langlebige Güter und nutzen eine Gebrauchtbootbörse als Kundenbindungstool. In dieser können Privatpersonen ihre gebrauchten Gatz Kanus verkaufen und Interessenten Kaufgesuche aufgeben.

Neben einem starken Verkaufsargument beschert ihnen dies eine ansehnliche Zahl an Neukunden für das Zubehörgeschäft.

Übrigens:
In einer nicht mehr ganz frischen Studie von novomind aus 2006 stellte sich heraus, dass sich 45% der Verbraucher einen Marktplatz für Gebrauchtes wünschten. Sei es, um ein gebrauchtes Produkt zu kaufen oder zu verkaufen.

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Originally posted 2010-01-08 13:16:11.



Countdown: ECOM Berlin 2010 am 27. & 28. AprilAm 27. April startet die ECOM in Berlin. Die zweitägigen E-Commerce-Strategie-Tage beschäftigen sich diesmal voranging mit den Themen Web-Video, Mobile Commerce, Communities und Personal Shopping, Twitter, Wave, iPhone Apps und neue Web-Interfaces. Mit Impulsvorträgen, Praxis-Beispielen, Inspirationen mit Podiumsdiskussionen soll ein Überblick über neue technologische Entwicklungen, Software und Konsumentenverhalten gegeben werden.

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Originally posted 2010-04-07 13:50:25.



Angabe der detaillierten Versandkosten im Warenkorb ist ausreichendDer Bundesgerichtshof hat in einem aktuell veröffentlichten Urteil (Urteil vom 16. Juli 2009, Az.: I ZR 50/07) die Frage entschieden, ob es ausreichend im Sinne der Preisangabenverordnung ist, wenn im Rahmen eines Onlineshops bei einzelnen Produkten der Hinweis „zuzüglich Versandkosten“ erfolgt und durch Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises sich ein gesondertes Fenster öffnet, in dem dann die allgemeinen Berechnungsmodalitäten von Versandkosten angeben werden.

Die detaillierten Versandkosten wurden in dem zu entscheidenden Sachverhalt erst dann angegebenen, nachdem der Warenkorb geöffnet wurde und dort anhand der dort eingelegten Waren der genaue Versandkostenanteil berechnet werden konnte.

Nach Ansicht des BGH ist eine solche Darstellung zulässig.

Grundsätzlich geht das Gericht davon aus, dass es nicht ausreicht, wenn der Verbraucher erst bei Aufruf des Warenkorbes darüber informiert wird, dass Versandkosten anfallen und das die Umsatzsteuer in dem angegebenen Preis enthalten ist.

Damit wurde die Rechtsprechung aus dem Jahre 2007 bestätigt, bei der der BGH bereits diese Erfordernisse für die Angaben inkl. MwSt. festgelegt hatte.

Auf den konkreten Fall führt das Gericht folgendes aus:

„ …Es reicht nicht aus, wenn der Verbraucher erst beim Aufruf des virtuellen Warenkorbs darüber informiert wird, dass und in welcher Höhe Versandkosten anfallen und dass die Mehrwertsteuer in dem angegebenen Endpreis enthalten ist…Schon das Einlegen in den Warenkorb ist eine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers, für die er alle wesentlichen Informationen benötigt. Dazu zählen sowohl die Angabe der Liefer- und Versandkosten..“

Jedoch berücksichtigt das Gericht hier die Besonderheiten des Verkaufs von Waren über einen Onlineshop.

Das Gericht geht dabei davon aus, dass die Höhe der jeweils anfallenden Liefer- und Versandkosten erst nach Schluss der Warensuche des Kunden festgestellt werden könnte.

Somit lässt das Gericht die eingangs dargestellte Darstellung ausreichen:

“Hinsichtlich der Liefer- und Versandkosten ist allerdings zu beachten, dass deren Höhe häufig vom Umfang der Gesamtbestellung des Kunden …. oder von der Art der ausgewählten Waren abhängen wird. Es reicht deshalb auch im Hinblick auf § 1 Abs. 2 Satz 2 PAngV aus, unmittelbar bei der Werbung für das einzelne Produkt den Hinweis “zzgl. Versandkosten” aufzunehmen, wenn sich bei Anklicken oder Ansteuern dieses Hinweises ein Fenster mit einer übersichtlichen und verständlichen Erläuterung der allgemeinen Berechnungsmodalitäten für die Versandkosten öffnet und außerdem die tatsächliche Höhe der für den Einkauf anfallenden Versandkosten jeweils bei Aufruf des virtuellen Warenkorbs in der Preisaufstellung gesondert ausgewiesen wird…“

Auch dieses Urteil zeigt einmal mehr, dass die Erfordernisse der Preisangabenverordnung durch den Onlineshopbetreiber zwingend einzuhalten sind und hier auch stetig den jeweiligen Erfordernissen der neueren Rechtsprechung anzupassen sind.

Technorati-Claim: Q4P8RKK4GSDT

Relevante Artikel:

  1. Wertersatz bei Ausübung des Widerrufsrechts noch möglich?
  2. Wettbewerbsverstoß bei verschiedenen Angaben in Impressum und Widerrufsbelehrung?
  3. Ruiniert das Widerrufsrecht den Onlinehandel?

Originally posted 2010-01-29 10:00:21.



Google Ranking & Onsite Conversion durch schnelle Ladezeiten und 100%ige Verfügbarkeit verbessernAktuell bereiten sich Onlineshops und Internethändler auf das Weihnachtsgeschäft 2010 vor. Schon 2009 wurden Onlineshopsysteme mit neuen Features wie Produktvideos, Zoombilder und Filtermöglichkeiten attraktiver gestaltet, um bessere Konversionsraten zu erzielen. Mehr und besser aufbereitete Inhalte erfordern mehr Performance bei den Webservern. Nur mit schnellen Ladezeiten gelingt es, teuer erkaufte Besucher zu halten und zu Käufern zu konvertieren. Seit einigen Wochen diskutiert die Fachwelt zudem, wie ein schneller Webserver das Ranking bei Google beeinflusst.

Anfang April postete Google selbst auf dem hauseigenen Webmaster Central Blog, dass Ladezeiten und Servergeschwindigkeit ein Rankingfaktor beim Listing in den natürlichen Suchergebnissen hat. Das galt zunächst nur für Google.com, wird aber nach und nach weltweit ausgerollt – auf den wichtigen Märkten zuerst und der Deutsche ECommerce Markt gehört da sicher dazu.

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OXID eSales eröffnet ersten Store in FreiburgNach der Devise “was Apple macht, kann nicht falsch sein”, eröffnete die OXID eSales AG den ersten lokalen Store in Freiburg. Das Unternehmen versucht damit, den Kontakt zur eigenen Community und zu den Anwendern deutlich zu steigern und auch persönliche Gespräche zu ermöglichen. Das Ladengeschäft präsentiert neben den verschiednen Programmversionen OXID eShop Community, Professional und Enterprise Editionen, auch Lösungen von Partnerentwicklern sowie mobile Shop-Applikationen für iPhone- und Android-Handys.

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Originally posted 2010-04-01 10:09:47.



Dropshipping als Umsatzmotor für Online ShopsWer einen erfolgreichen Online Shop betreiben möchte, muss sich mit verschiedenen Herausforderungen beschäftigen. Neben einem ansprechenden Design, guter Usability, hohen Konversionsraten und einer angemessenen Preisgestaltung spielt auch das Produktsortiment eine entscheidende Rolle. Je mehr ein Verkäufer dem Besucher anbieten kann, desto eher wird dieser das finden was er sucht und zum Käufer werden – das Produktsortiment hat also einen direkten Einfluss auf die Konversionsrate und die Größe des Warenkorbs in Online Shops.

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Shopgate bringt mCommerce Plattform aufs iPhoneSpätestens mit Apples iPhone – und neuerdings auch dem iPad – ist der Weg des mCommerce ein nicht zu verachtender Absatzkanal für Shopbetreiber sowie eine neue Einkaufsmöglichkeit für Nutzer von mobilen Endgeräten. Das Butzbacher Unternehmen Shopgate hat den Trend erkannt und stellt nun die erste Marktplatz-Lösung für das iPhone vor. Die gleichnamige App verbindet, ganz im Stile von Apples AppStore, Online-Händler verschiedenster Branchen in einer Plattform und soll so ein bequemes Mobile-Shopping ermöglichen.

Den Nutzern ist es somit schon zu Beginn möglich, in einem Sortiment von über 2 Millionen Produkten zu stöbern und bequem über das iPhone zu bestellen. Namhafte Unternehmen wie Libri, Cyberport oder Caseking sind bereits integriert und bieten Ihr Sortiment über die mobile Handelsplattform an.

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Originally posted 2010-04-21 13:43:21.



Das eCommerce Lounge Facebook GewinnspielSeit Januar 2010 erfreut sich unsere Facebook-Fanpage wachsender Beliebtheit – und wir freuen uns natürlich kräftig mit. Die nächste Hürde von 700 Fans steht nun ebenfalls kurz davor, genommen zu werden. Das entspricht einen Wachstum von mehr als 200 Fans pro Monat: Vielen Dank dafür! Aus diesem Grund starten wir nun ein Gewinnspiel für alle neuen sowie unsere bereits bestehenden Fans. Ziel ist es, die 1.000er-Marke zu knacken. Unter allen neuen Fans werden wir daher bis zum Erreichen des Ziels einen attraktiven Preis verlosen. Alle bereits bestehenden Fans nehmen, als kleines Dankeschön, zusätzlich automatisch an einer Extra-Verlosung teil.

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Originally posted 2010-04-08 11:12:02.



Bitte Zahlen – aber wie?  Verschiedene Online Bezahlmethoden für unterschiedliche Nutzergruppen„Cash is dead“ – das machte eine Studie von J.P. Morgan bereits 2009 deutlich. Herkömmliche Papierzahlungen in Form von Bargeld und Scheck weisen in den letzten fünf Jahren einen stetigen Rückgang auf, der Trend geht klar in Richtung virtuelle Bezahlsysteme. Micropayment, also das Bezahlen von geringen Geldsummen per Internet, zählt zweifelsohne zu den Trendthemen des weiter wachsenden E-Commerce-Marktes. Viele hoffen auf diese Bezahl-Möglichkeit, denn so können auch Kleinstbeträge für Medien-Inhalte verdient werden, zahlungswillige Kunden überweisen durch Micropayment sicher und einfach Cent-Beträge. Diskutiert wird Micropayment darum besonders am Beispiel des Paid Content, dem kostenpflichtigen elektronischen Vertrieb und Handel mit digitalen Inhalten (Content) in rein digitalen Medien.

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Netresearch organisiert erstes Magento Treffen auf MallorcaRaus aus staubigen Kongresssälen und ab in den sonnigen Süden! So, oder so ähnlich stellen sich die Kollegen der Leipziger Agentur Netresearch wohl das erste Magento Entwickler-Treffen „Magento Developers Paradise“ auf Mallorca vor. Neben neuen Entwicklungen rund um Magento steht zudem ein „attraktives Programm zur Erkundung Mallorcas“ auf der Agenda. Teilnehmern bietet sich dabei die Gelegenheit, das Varien Führungsteam persönlich kennen zu lernen. Wenn das nicht interessant klingt..!

Netresearch konnte für die Veranstaltung das Magento Developer Team um CTO Yoav Kutner gewinnen und verspricht ein dreitägiges Programm mit Vorträgen von Yoav Kutner und Tim Schulz (Varien), Bar-Camps, gemeinsamen Abendveranstaltungen und zahlreichen Workshops sowie Exkursionen auf Deutschlands liebster Ferieninsel.

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Originally posted 2010-03-26 12:53:49.



Über 500 Besucher auf der ecommerce conference – Neue Tour zum Thema Conversion Rate Optimization startet im Herbst.

ecommerce conference mit Besucherrekord – Neue Tour zum Thema CRO im HerbstMit mehr als 500 Besuchern sowie 28 Sponsoren und Ausstellern in Hamburg, Frankfurt, Düsseldorf und München endete die Frühjahrstour der ecommerce conference mit einem neuen Teilnehmerrekord. Im Herbst startet die Neue Mediengesellschaft Ulm mbH zudem eine weitere Roadshow für Online-Händler, Thema diesmal: Conversion Rate Optimization.

Das Konferenzprogramm des Conversion Rate Forum soll Ansätze zur Umsatzsteigerung im Online Shop und zur Optimierung der Konversionsraten von Marketingkampagnen vermitteln. Die Vorträge werden durch Praxisbeispiele, Checklisten und Live-Demos abgerundet.

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Originally posted 2010-03-23 08:28:47.



Erweiterter Logistikdienst: Multi Channel Fulfillment by AmazonDer Online-Markplatz Amazon bietet Online-Händlern nun die Option für ein Multi-Channel Fulfillment über den eigenen Logistikdienst „Fulfillment by Amazon“ (kurz FBA). Der neue Logistikservice ermöglicht es Online-Händlern nun, ihre Ware bei Amazon einzulagern und bei getätigtem Verkauf verpacken und verschicken zu lassen. Für Online-Händler wird das Thema Fulfillment indes immer wichtiger.

Der Service gilt dabei neuerdings auch, wenn Kunden außerhalb des Amazon Markplatzes, beispielsweise im Online-Shop des Händlers, einkaufen. Zudem können Händler Ihre Waren über FBA-Export auch nach Österreich absetzen und über den Amazon Fulfillment Web Service (FWS) die Funktionen in ihr bestehendes System einpflegen.

Die Versandbedingungen für FBA-Produkte sind dabei mit den bestehenden Bedingungen des Online-Marktplatzes identisch. Dies beinhaltet unter anderem den kostenlosen Versand bei einem Bestellwert von mindestens 20,- Euro, eine Option zum Over-Night-Express oder die Möglichkeit des Premiumversandes. Darüber hinaus nehmen die Produkte am Mitgliedsprogramm Amazon Prime teil.

Gerd Meyer-Taborsky, Senior Program Manager FBA Europe sagt dazu:

„Amazon möchte seinen Händlern einen einfachen Zugriff auf sein umfangreiches Logistiknetzwerk und seinen Kundenservice ermöglichen, um sie dabei zu unterstützen, erfolgreich am Markt zu agieren ohne sich um Details der Abwicklung kümmern zu müssen“

Relevante Artikel:

  1. Nach dem Verkauf ist vor dem Verkauf – Fulfillment im eCommerce
  2. Plant Amazon den stationären Handel?
  3. Weihnachtsgeschäft: Amazon verkauft mehr E-Books als gedruckte Bücher
  4. Kunden wollen online einkaufen und Ware stationär abholen

Originally posted 2010-02-01 16:37:35.



Über 750 Millionen Euro Export Volumen via eBay in DeutschlandNach Meldungen des Statistischen Bundesamtes stiegen die deutschen Gesamtausfuhren im Juni 2010 um 28,5 Prozent gegenüber dem Vorjahres. Damit liegt der Export im ersten Halbjahr rund 18 Prozent höhe, als im Vorjahreszeitraum. Ein immer wichtiger werdender Faktor ist dabei der Online-Handel. Aktuelle Zahlen von eBay unterstreichen dies eindrucksvoll: Über eBay Deutschland wurden im Jahr 2009 Waren im Wert mehr als 750 Millionen Euro exportiert.

Laut eBay ist besonders der Bekleidungsbereich eine Export-Maschine: In 2009 wurden mehr als 200.000 Damenschuhe, mehr als 100.000 T-Shirts und mehr als 80.000 Jeans von deutschen eBay-Händlern ins Ausland verkauft. Ebenfalls beliebt: Artikel aus dem Bereich Fotografie, DVDs sowie Produkte des Unternehmens Märklin.

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In einem aktuell veröffentlichten Urteil (Urteil vom 16. Juli 2009, Az.: I ZR 50/07) hat sich der Bundesgerichtshof mit der Werbung eines Onlineshops mit Testergebnissen zu beschäftigen gehabt. Dabei wurde ein Produkt aus der Elektronikbranche plakativ mit Überschrift „der Testsieger!!“ geworben. Diese Werbeaussage wurde durch einen Mitbewerber angegriffen, da dieser beanstandete, dass eine Fundstelle des Testergebnisses für den Verbraucher nicht auffindbar und somit eine Prüfung der Werbeaussage nicht möglich war.

Der BGH folgte dieser Ansicht des Mitbewerbers und erachtete das Vorgehen als wettbewerbswidrig. Das Gericht nahm hier nach Änderung des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb einen Verstoß gegen § 5a UWG und damit eine Irreführung durch Unterlassen an. Danach ist es wettbewerbswidrig, wenn ein Unternehmer im Rahmen der Bewerbung einer Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände für den Kaufentschluss erforderlich ist. Dabei muss das Unternehmen grundsätzlich die sog. fachliche Sorgfalt durch Vorenthalten der Informationen verletzt haben. Im Rahmen der Testwerbung führt der BGH dazu folgendes aus:

„…Es ist ein Gebot der fachlichen Sorgfalt, mit Testergebnissen nur zu werben, wenn dem Verbraucher dabei die Fundstelle eindeutig und leicht zugänglich angegeben und ihm so eine einfache Möglichkeit eröffnet wird, den Test selbst zur Kenntnis zu nehmen. Fehlt es daran, beeinträchtigt dies die Möglichkeit des Verbrauchers, die testbezogene Werbung zu prüfen und insbesondere in den Gesamtzusammenhang des Tests einzuordnen. Dadurch wird die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte geschäftliche Entscheidung..zu treffen, spürbar beeinträchtigt.“

Für die konkrete vorgenommene Bewerbung und damit auch grundsätzlich für die Werbung mit Testergebnissen im Onlineshopbereich geht der BGH von folgender richtigen Darstellung aus:

„….Danach ist erforderlich, dass bei einer Werbung für ein Produkt mit einem Testergebnis im Internet die Fundstelle entweder bereits deutlich auf der ersten Bildschirmseite dieser Werbung angegeben wird oder jedenfalls ein deutlicher Sternchenhinweis den Verbraucher ohne weiteres zu der Fundstellenangabe führt….“

Dieses Urteil zeigt, dass bei der Bewerbung mit Testergebnissen auch für Onlineshops die rechtlichen Vorgaben eingehalten werden müssen. Wird mit einem Testergebnis beworben, so muss die jeweilige Fundstelle genannt werden oder aber das Testergebnis vollständig dargestellt werden.

Relevante Artikel:

  1. Werbung mit Garantie muss alle Bedingungen enthalten
  2. Angabe der detaillierten Versandkosten im Warenkorb ist ausreichend

Originally posted 2010-02-02 09:03:47.



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